Häufige Fragen

Nein. Massgebend sind der Anschlusspunkt und der Name auf der Stromrechnung. In der Miete läuft die Rechnung meistens auf Ihren Namen, und die Ersparnis kommt dann direkt Ihnen zugute, ohne Umweg über die Nebenkostenabrechnung. Ist das Gebäude bereits ein ZEV, tritt es der LEG als eine Einheit bei und die Ersparnis folgt dessen Abrechnung. Der Beitritt zu einer LEG verändert das Gebäude nicht, rührt die Zähler nicht an und ändert Ihren Liefervertrag nicht.

Warten kostet Geld und bringt nichts ein. Der Beitritt ist kostenlos und bis zur Inbetriebnahme der LEG unverbindlich, und er zieht mit Ihnen um: Am Tag Ihres Umzugs aktualisieren Sie Ihre Adresse in Ihrem Dashboard. Bauen Sie später eine Solaranlage, ergänzen Sie im selben Konto die Rolle Produzent, ohne neue Unterschrift. Die Ersparnisse, die Sie heute als Mieterin oder Mieter machen, werden nicht von Ihren künftigen Einnahmen als Produzent abgezogen, sie kommen dazu.

Sie geben Ihre Adresse ein, prüfen in 30 Sekunden Ihre Berechtigung und unterzeichnen anschliessend die Vertretungsvollmacht online. WattMatch übernimmt danach die Schritte bei Ihrem Verteilnetzbetreiber (VNB). Die Aktivierung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.

Es ist das Dokument, mit dem WattMatch berechtigt wird, Ihren Anschlusspunkt gegenüber Ihrem VNB zu vertreten, um Sie in die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft zu integrieren. Sie ist kostenlos, ändert Ihren aktuellen Liefervertrag nicht und kann jederzeit gemäss den Bedingungen des WattMatch-Vertrags gekündigt werden.

Die Einsparungen beginnen mit der Inbetriebnahme der LEG, etwa 4 bis 8 Wochen nach Unterzeichnung des Mandats, sobald Ihr VNB den Netznutzungsrabatt anwendet (StromVG, Art. 19h OApEl). Der Rabatt kann im Transformatorperimeter bis zu 40 % des Netznutzungstarifs erreichen.

Über Ihr WattMatch-Dashboard, Bereich Einstellungen → Kündigung. Nach der Mindestlaufzeit von 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate auf Monatsende. Für Verbraucher ist die Kündigung kostenlos. Für Produzenten wird bei vorzeitiger Kündigung (vor Ablauf der 5 Jahre) der in der letzten Periode eingespeiste Strom zur gesetzlichen BFE-Mindestvergütung (zwischen 0 und 6 ct/kWh im Jahr 2026 je nach Leistung) statt zum LEG-Tarif vergütet (vgl. Vertrag Art. 7.3), ausser in Befreiungsfällen (Umzug ausserhalb der Schweiz, Auflösung der LEG, Verkauf der Immobilie usw.).

Ja, ein Smart Meter, der den Verbrauch viertelstündlich misst, ist für die Teilnahme an einer LEG erforderlich. Die meisten Schweizer VNB haben den Rollout bereits gestartet. Falls Sie noch keinen Smart Meter haben, koordiniert WattMatch den Installationsantrag mit Ihrem VNB, die Installation ist kostenlos.

Sie aktualisieren Ihren Verbrauchsort in Ihrem WattMatch-Bereich. Deckt eine LEG Ihre neue Adresse ab, erfolgt die Migration automatisch. Andernfalls wird der Vertrag kostenlos pausiert, bis eine LEG verfügbar wird. Bei einem Umzug ins Ausland ist die vorzeitige Kündigung kostenlos.