Verstehen

# Das Vokabular der lokalen Stromversorgung.

LEG, ZEV, Netzrabatt, Rückliefervergütung: Mit vierzehn Begriffen lesen Sie eine Schweizer Stromrechnung und verstehen, was eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft für Sie ändert.

**Lokale Elektrizitätsgemeinschaft LEG**

Zusammenschluss von Stromproduzenten und -verbrauchern im selben Netzperimeter, die den lokal produzierten erneuerbaren Strom teilen. Der Verbraucher zahlt für den lokalen Strom weniger als den Tarif seines Verteilnetzbetreibers, der Produzent verkauft ihn besser als zur Rückliefervergütung. LEG sind in der Schweiz seit Januar 2026 durch das revidierte StromVG zugelassen, ohne Wechsel des Lieferanten und ohne neuen Anschluss.

Quellen: [Wikidata](https://www.wikidata.org/entity/Q98801320)

**Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV**

Vorläufer der LEG, seit 2018 in Kraft, der es den Nutzern desselben Grundstücks erlaubt, den vor Ort produzierten Strom gemeinsam zu verbrauchen. Der ZEV endet an der Parzellengrenze und ersetzt den Einzelanschluss jeder Wohnung durch einen einzigen Messpunkt. Die LEG geht weiter: Sie überschreitet Parzellen und nutzt das öffentliche Netz des Verteilnetzbetreibers, ohne die bestehenden Zähler anzutasten.

**Verteilnetzbetreiber VNB**

Unternehmen, das für Betrieb, Unterhalt und Ausbau des lokalen Stromnetzes zuständig ist, über das der Strom bis zum Endverbraucher gelangt. In der Schweiz teilen sich rund 600 VNB das Gebiet, jeder legt seine eigenen Netznutzungstarife und seine Rückliefervergütung fest. Über die Machbarkeit und den wirtschaftlichen Wert einer LEG an einer bestimmten Adresse entscheidet der VNB, nicht der Energielieferant.

Quellen: [Wikidata](https://www.wikidata.org/entity/Q472093)

**Stromversorgungsgesetz StromVG**

Bundesgesetz vom 23. März 2007 (SR 734.7), das die Schweizer Stromversorgung und den Netzzugang regelt. Seine Revision, in Kraft seit Januar 2026, schafft die gesetzliche Grundlage für lokale Elektrizitätsgemeinschaften und für den Netzrabatt, der sie wirtschaftlich tragfähig macht. Die Ausführungsverordnung (StromVV, SR 734.71) legt die Zahlenwerte fest.

Quellen: [Fedlex](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/418/fr)

**Energiegesetz EnG**

Bundesgesetz vom 30. September 2016 (SR 730.0), das die Schweizer Ausbauziele für erneuerbare Energien und die Vergütung des ins Netz eingespeisten Stroms festlegt. Es regelt insbesondere die Mindestvergütung, die der Verteilnetzbetreiber dem Produzenten schuldet, und damit den Vergleichswert, ab dem sich eine LEG lohnt.

Quellen: [Fedlex](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/762/fr)

**Eigenverbrauch**

Anteil des von einer Anlage produzierten Stroms, der vor Ort verbraucht statt ins Netz eingespeist wird. Er ist die wirtschaftlich entscheidende Grösse einer Solaranlage: Jede eigenverbrauchte Kilowattstunde ist so viel wert wie der vermiedene Bezugspreis, deutlich mehr als die Rückliefervergütung. Eine LEG erhöht den gemeinsamen Eigenverbrauch, indem sie bei den Nachbarn absetzt, was ein Standort selbst nicht aufnehmen kann.

**Rückliefervergütung**

Preis, zu dem der Verteilnetzbetreiber den vom Produzenten ins Netz eingespeisten Strom zurückkauft. Jeder VNB legt ihn selbst fest, und er schwankt regional stark. Bei Anlagen über 30 kW kann die garantierte Mindestvergütung auf null fallen, was den lokalen Verkauf über eine LEG deutlich attraktiver macht als die Einspeisung.

Quellen: [Wikidata](https://www.wikidata.org/entity/Q279637)

**Netzrabatt**

Ermässigung auf dem Netznutzungsanteil für Strom, der innerhalb einer LEG gehandelt wird, weil er das Netz nur über eine kurze Strecke beansprucht. Art. 19h StromVV setzt diesen Rabatt auf höchstens 40 %, wenn der Austausch im Perimeter desselben Transformators bleibt, und auf höchstens 20 % auf Ebene eines Unterwerks. Der Rabatt gilt nur für den anspruchsberechtigten Teil des Netztarifs, ohne Systemdienstleistungen, Stromreserve, Bundesabgabe und Gebühren.

**Solarstromüberschuss**

Strom, den eine Photovoltaikanlage in einem Moment produziert, in dem der Standort ihn nicht verbrauchen kann, typischerweise mittags, am Wochenende und in den Ferien. Mangels lokalem Abnehmer geht dieser Überschuss zur Rückliefervergütung ins Netz, die bisweilen null beträgt. Er ist der Rohstoff einer LEG: Der Überschuss des einen wird zum lokalen Verbrauch des Nachbarn.

**Photovoltaik PV**

Technologie, die Sonnenstrahlung mit Halbleiterzellen direkt in Strom umwandelt. Die Leistung einer Anlage wird in Kilowatt-Peak (kWp) angegeben, ihre Jahresproduktion in Kilowattstunden. In der Schweiz produziert eine Wohnanlage je nach Region und Ausrichtung rund 900 bis 1100 kWh pro Kilowatt-Peak und Jahr.

Quellen: [Wikidata](https://www.wikidata.org/entity/Q192127), [Wikidata](https://www.wikidata.org/entity/Q40015)

**Prosumer**

Akteur, der Strom produziert und zugleich verbraucht, zum Beispiel ein Haushalt mit Solarpanels. In einer LEG wird ein Prosumer auf beiden Seiten geführt: Er kauft den lokalen Strom, der ihm fehlt, und verkauft den Überschuss, den er nicht verbraucht. Sein Gewinn ist am höchsten, weil sich beide Effekte addieren.

Quellen: [Wikidata](https://www.wikidata.org/entity/Q1145220)

**Messpunkt**

Physischer Ort, an dem Stromverbrauch oder Einspeisung gemessen wird, in der Schweiz durch einen eindeutigen 33-stelligen Code mit dem Präfix CH bezeichnet. Dieser Code steht auf der Stromrechnung und am Zähler. Er ist der Schlüssel, um eine Adresse einer LEG zuzuordnen, denn er identifiziert den Anschluss beim Verteilnetzbetreiber, nicht der Name der Inhaberin oder des Inhabers.

Quellen: [Wikidata](https://www.wikidata.org/entity/Q622756)

**Smart Meter**

Kommunizierender Stromzähler, der Verbrauch und Einspeisung in kurzen Zeitschritten erfasst, in der Regel 15 Minuten, und sie dem Verteilnetzbetreiber übermittelt. Diese Lastgänge machen eine LEG überhaupt berechenbar: Ohne sie lässt sich nicht bestimmen, welcher Teil des Verbrauchs eines Mitglieds im selben Moment durch die lokale Produktion gedeckt wurde. Der Rollout läuft in der Schweiz, mit einem im EnG festgelegten Ziel von 80 % der Messpunkte.

Quellen: [Wikidata](https://www.wikidata.org/entity/Q1630602)

**Kilowattstunde kWh**

Masseinheit für elektrische Energie, entsprechend dem Verbrauch eines Geräts von 1000 Watt während einer Stunde. Die Schweizer Tarife werden in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) angegeben. Ein Schweizer Vierpersonenhaushalt verbraucht rund 4000 bis 5000 kWh pro Jahr.

Quellen: [Wikidata](https://www.wikidata.org/entity/Q182098)

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