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# Allgemeine Geschäftsbedingungen

WattMatch-Plattform

Version 2.1, 4. August 2026

## 1. Präambel

Die WattMatch AG (nachfolgend „WattMatch“), eine Gesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz in Freiburg, betreibt eine digitale Plattform (nachfolgend die „Plattform“), die die Gründung, die Verwaltung und die Optimierung von Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (nachfolgend „LEG“) im Sinne der Artikel 17d ff. des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) ermöglicht.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln den Zugang zur Plattform und die Nutzung der von WattMatch angebotenen Dienste. Jede Registrierung auf der Plattform bedeutet die vollumfängliche Annahme dieser AGB.

Diese AGB ergänzen den Nutzungsvertrag für die WattMatch-Dienste (nachfolgend der „Vertrag“), der die besonderen Bedingungen der Teilnahme an einer LEG regelt. Der Vertrag, diese AGB, die Datenschutzerklärung und der Tarifanhang bilden ein einheitliches Vertragswerk. Bei Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten gilt ausnahmslos die folgende Rangordnung: (1) der Vertrag; (2) diese AGB; (3) die Datenschutzerklärung; (4) der Tarifanhang.

## 2. Begriffsbestimmungen

Die nachfolgend definierten Begriffe haben in diesen AGB die folgende Bedeutung:

„LEG“ bezeichnet eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft, die gemäss den Artikeln 17d ff. StromVG gebildet wird und Stromproduzenten und Stromverbraucher zusammenfasst, die im selben Netzgebiet, auf derselben Netzebene und in örtlicher Nähe angeschlossen sind.

„VNB“ bezeichnet den lokalen Verteilnetzbetreiber (zum Beispiel: Groupe E, Romande Energie, SIG usw.).

„Teilnehmer“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die auf der Plattform registriert ist und an einer LEG teilnimmt oder teilnehmen möchte.

„Produzent“ bezeichnet einen Teilnehmer, der über eine Anlage zur Produktion erneuerbarer Energie (insbesondere Photovoltaik) verfügt und Strom in die LEG einspeist.

„Verbraucher“ bezeichnet einen Teilnehmer, der innerhalb der LEG Strom bezieht.

„Prosumer“ bezeichnet einen Teilnehmer, der gleichzeitig die Rolle des Produzenten und des Verbrauchers innehat.

„Vertreter der LEG“ bezeichnet WattMatch oder jede von WattMatch beauftragte Person, die die LEG gegenüber dem VNB und Dritten vertritt, gemäss dem Vertrag.

„Messpunkt“ (MP) bezeichnet den Messpunkt des Stromnetzes, der durch eine vom VNB vergebene eindeutige Nummer identifiziert wird.

„LEG-Strom“ bezeichnet den lokal innerhalb der LEG produzierten und zwischen den Teilnehmern gehandelten Strom.

„Reststrom“ bezeichnet den Strom, den ein Teilnehmer aus dem Netz des VNB bezieht, um seinen nicht durch LEG-Strom gedeckten Bedarf zu decken.

## 3. Beschreibung der Dienste

WattMatch erbringt über die Plattform die folgenden Dienste:

### 3.1 Matchmaking und Gründung von LEG

WattMatch identifiziert die in Frage kommenden Produzenten und Verbraucher innerhalb eines mit dem StromVG konformen geografischen Perimeters, erleichtert deren Zusammenführung und gründet die LEG als einfache Gesellschaft im Sinne der Artikel 530 ff. des Obligationenrechts (OR).

### 3.2 Vertretung der LEG

WattMatch handelt als Vertreter der LEG im Sinne von Artikel 3 des Vertrags (Vertretungsmandat). In dieser Eigenschaft:

a) vertritt WattMatch die LEG in sämtlichen Beziehungen zum VNB, zu Behörden und zu Dritten;

b) nimmt WattMatch die Meldungen und Anträge zur Gründung, Änderung und Auflösung der LEG beim VNB vor, insbesondere über die vom VNB bereitgestellten Online-Portale;

c) übermittelt WattMatch dem VNB die vollständige Liste der Messpunkte (MP) der Teilnehmer, die technischen Daten der Produktions- und Speicheranlagen sowie alle späteren Änderungen;

d) übermittelt WattMatch dem VNB die Ein- und Austritte von Teilnehmern innerhalb der gesetzlichen Fristen (ein (1) Monat für Ein- und Austritte, wobei diese jeweils auf Monatsende wirksam werden, und drei (3) Monate für die Gründung und die Auflösung);

e) nimmt WattMatch die vom VNB übermittelten Messdaten entgegen und verwendet sie für die interne Abrechnung der LEG;

f) legt WattMatch die Tarife für LEG-Strom gemäss Artikel 5 des Vertrags fest und passt sie an;

g) verwaltet WattMatch die Aufnahme neuer Teilnehmer und den Ausschluss säumiger Teilnehmer;

h) erfüllt WattMatch die Meldepflichten gegenüber dem VNB gemäss den anwendbaren Vorschriften.

### 3.3 Abrechnung und Verrechnung

WattMatch übernimmt die Verarbeitung der Messdaten sowie die Verwaltung und Verrechnung des LEG-Stroms zwischen den Teilnehmern. Zum Abschluss jeder vom VNB festgelegten Abrechnungsperiode erstellt WattMatch die Abrechnung der internen Flüsse zwischen den Mitgliedern der LEG auf Grundlage der vom VNB übermittelten Daten.

Der VNB bleibt dafür verantwortlich, jedem Teilnehmer den Reststrom, das Netznutzungsentgelt, das Messentgelt und die Abgaben einzeln in Rechnung zu stellen.

### 3.4 Dashboard und Monitoring

WattMatch stellt den Teilnehmern auf der Plattform einen persönlichen Bereich zur Verfügung, in dem sie ihre Verbrauchs- und Produktionsdaten, den Austausch innerhalb der LEG, die erzielten Einsparungen und die Umweltwirkung einsehen können.

## 4. Registrierung und Teilnahmevoraussetzungen

### 4.1 Registrierungsvoraussetzungen

Die Registrierung auf der Plattform steht jeder volljährigen natürlichen Person und jeder juristischen Person offen, die über einen Anschluss an das Stromnetz in der Schweiz verfügt.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei seiner Registrierung richtige, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

### 4.2 Voraussetzungen für die Teilnahme an einer LEG

Gemäss Artikel 17d StromVG unterliegt die Teilnahme an einer LEG den folgenden kumulativen Voraussetzungen:

a) Anschluss an das Stromnetz im selben Netzgebiet wie die übrigen Teilnehmer der LEG;

b) kein Anschluss an eine Spannungsebene über 36 kV, wobei eine solche Spannungsebene auch nicht für den Austausch selbst produzierten Stroms innerhalb der LEG genutzt werden darf (Artikel 19e Abs. 3 StromVV);

c) Lage innerhalb des von WattMatch für die LEG festgelegten geografischen Perimeters, der das gemeinsame Netzgebiet einhält und in keinem Fall das Gebiet einer Gemeinde überschreiten darf (Artikel 17d Abs. 3 StromVG und 19e Abs. 3 StromVV);

d) Verfügbarkeit eines vom VNB installierten intelligenten Messsystems (Smart Meter);

e) keine Teilnahme an einer anderen LEG für denselben Verbrauchsstandort; ein und dieselbe Produktions- oder Speicheranlage darf nur in einer einzigen LEG berücksichtigt werden.

Die Gründung und der Fortbestand der LEG setzen zudem voraus, dass die Leistung der Produktionsanlagen der Teilnehmer den gesetzlichen Mindestwert von 5 % der Anschlussleistung sämtlicher Endverbraucher erreicht (Artikel 2.5 des Vertrags; Artikel 19e StromVV).

### 4.3 Bestätigung der Teilnahme

Die Bestätigung der Teilnahme des Teilnehmers gegenüber dem VNB richtet sich nach den Artikeln 2.1 lit. c und 4.1 lit. c des Vertrags, auf die ausdrücklich verwiesen wird. WattMatch nimmt diese Bestätigung aufgrund der ihr erteilten Vollmacht vor, und zwar nach den vom zuständigen VNB verlangten Modalitäten, welcher Art diese auch seien. Verlangt der VNB eine persönliche Bestätigung des Teilnehmers, so verpflichtet sich dieser, sie nach den vom VNB festgelegten Modalitäten und innerhalb der von ihm gesetzten Frist vorzunehmen; andernfalls kann seine Teilnahme an der LEG vom VNB annulliert werden.

## 5. Rolle von WattMatch als Vertreter der LEG

Das WattMatch erteilte Vertretungsmandat sowie der abschliessende Umfang der damit verbundenen Befugnisse sind in Artikel 3 des Vertrags und in der Vereinbarung zwischen den Teilnehmern (Artikel 2.4 des Vertrags) festgelegt. Der vorliegende Artikel hat lediglich beschreibenden Charakter: Er kann die so erteilten Befugnisse weder erweitern noch einschränken.

Zur Erinnerung umfasst dieses Mandat insbesondere:

a) die Befugnis, im Namen der LEG jede erforderliche Vereinbarung mit dem VNB und Dritten abzuschliessen und zu kündigen;

b) die Befugnis, die LEG vor den zuständigen Behörden und Instanzen zu vertreten;

c) die Befugnis, die im Rahmen des LEG-Stroms geschuldeten Beträge einzuziehen und zu bezahlen;

d) die Befugnis, neue Teilnehmer aufzunehmen und bestehende Teilnehmer gemäss den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen auszuschliessen;

e) die Befugnis, die Tarife für LEG-Strom innerhalb der im Vertrag festgelegten Grenzen festzulegen und anzupassen;

f) die Befugnis, ihre Aufgaben ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren (Artikel 3 lit. g des Vertrags).

## 6. Datenschutz und Einwilligungen

### 6.1 Rechtlicher Rahmen

Die Bearbeitung von Personendaten durch WattMatch richtet sich nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und dessen Ausführungsverordnungen sowie nach den besonderen Bestimmungen des StromVG über den Datenschutz im Kontext der LEG (Art. 17j StromVG).

Der vorliegende Artikel beschränkt sich auf die Einwilligungen und Ermächtigungen, die für die Teilnahme an der LEG und die Beziehungen zum VNB spezifisch sind. Die ausführlichen Informationen zur Datenbearbeitung (Datenkategorien, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Aufbewahrungsdauern und Rechte der betroffenen Personen) finden sich in der Datenschutzerklärung. Die in Artikel 1 dieser AGB festgelegte Rangordnung gilt ausnahmslos, auch für Fragen des Datenschutzes.

### 6.2 Erhobene Daten

Die von WattMatch erhobenen und bearbeiteten Kategorien von Personendaten sind in der Datenschutzerklärung im Abschnitt „Erhobene Personendaten“ beschrieben.

### 6.3 Bearbeitungszwecke

Die Bearbeitungszwecke sind in der Datenschutzerklärung im Abschnitt „Zwecke und Rechtsgrundlagen der Bearbeitung“ beschrieben.

### 6.4 Übermittlung der Daten an den VNB

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass WattMatch als Vertreter der LEG dem VNB in Erfüllung des Vertrags und der sich aus dem StromVG ergebenden gesetzlichen Pflichten die für die Gründung, den Betrieb und die Verwaltung der LEG erforderlichen Daten übermittelt, insbesondere:

a) die vollständige Liste der Messpunkte (MP) der Teilnehmer;

b) die technischen Daten der Produktions- und Speicheranlagen;

c) die Meldungen von Ein- und Austritten von Teilnehmern;

d) alle weiteren vom VNB oder von den anwendbaren Vorschriften verlangten Daten.

### 6.5 Empfang der Daten vom VNB

Der Teilnehmer ermächtigt den VNB ausdrücklich, WattMatch als Vertreter der LEG die Messdaten zu seinem Messpunkt zu übermitteln, insbesondere die Lastgänge in 15-Minuten-Intervallen, zum Zweck der Gründung, des Betriebs und der Abrechnung der LEG. Diese Ermächtigung wird in Erfüllung des Vertrags im Sinne von Artikel 31 Abs. 2 lit. a DSG und gestützt auf das Vertretungsmandat gemäss Artikel 3 des Vertrags erteilt.

### 6.6 Sichtbarkeit unter Teilnehmern

Vorbehältlich der vorgängigen, gesonderten und ausdrücklichen Einwilligung des Teilnehmers, die standardmässig deaktiviert ist (Opt-in), können die folgenden Informationen für die übrigen Teilnehmer derselben LEG und gegebenenfalls für die Nutzerinnen und Nutzer der WattMatch-Plattform im selben geografischen Gebiet sichtbar gemacht werden:

a) sein Vorname und der Anfangsbuchstabe seines Nachnamens;

b) seine Rolle innerhalb der LEG (Produzent, Verbraucher oder Prosumer);

c) seine Gemeinde und sein Quartier (ohne genaue Adresse);

d) sein Teilnahmestatus (registriert, ausstehend, aktiv).

Der Teilnehmer willigt ferner ein, dass aggregierte und anonymisierte Daten zur LEG (Anzahl Teilnehmer, ausgetauschtes Energievolumen, erzielte Einsparungen) auf der Plattform veröffentlicht und von WattMatch und der betreffenden Gemeinde zu Kommunikationszwecken verwendet werden.

Der Teilnehmer kann seine öffentliche Sichtbarkeit jederzeit aktivieren oder deaktivieren und seine Einwilligung über seinen persönlichen Bereich oder durch Kontaktaufnahme mit WattMatch widerrufen, ohne dass dies die für den Betrieb der LEG erforderlichen, dem VNB übermittelten Daten berührt.

### 6.7 Aufbewahrungsdauer

Die Personendaten werden während der gesamten Dauer der Teilnahme des Teilnehmers an einer LEG und anschliessend während 10 Jahren nach dem Ende der Teilnahme aufbewahrt, gemäss den gesetzlichen buchhalterischen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.

Messdaten, die als Beleg für die Abrechnung des LEG-Stroms dienen, werden in einer eingefrorenen oder aggregierten, auf diesen Zweck beschränkten Form während 10 Jahren ab der betreffenden Rechnungsstellung aufbewahrt, gemäss den gesetzlichen buchhalterischen Aufbewahrungspflichten. Die übrigen Messdaten werden während 5 Jahren ab ihrer Erhebung aufbewahrt.

### 6.8 Rechte der betroffenen Personen

Gemäss DSG hat der Teilnehmer ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie auf Herausgabe oder Übertragung seiner Personendaten. Er kann diese Rechte durch ein schriftliches Gesuch an WattMatch an die nachstehende Adresse oder per E-Mail an privacy@wattmatch.ch ausüben. WattMatch antwortet innerhalb von 30 Tagen; diese Frist kann bei komplexen Gesuchen um weitere 30 Tage verlängert werden.

Der Teilnehmer hat zudem das Recht, beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Anzeige zu erstatten.

### 6.9 Datensicherheit

WattMatch trifft die angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen, um die Personendaten vor unbefugtem Zugriff, Veränderung, Bekanntgabe oder Vernichtung zu schützen. Die Daten werden in der Schweiz oder im Europäischen Wirtschaftsraum gehostet.

### 6.10 Datenschutzerklärung

Die Bearbeitung der über die Plattform erhobenen Personendaten wird in der Datenschutzerklärung von WattMatch detailliert beschrieben, die unter **www.wattmatch.ch/de/datenschutz** verfügbar ist. Diese Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB. Mit der Registrierung auf der Plattform erklärt der Teilnehmer, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben und deren Bestimmungen zu akzeptieren. Die Änderung der Datenschutzerklärung richtet sich nach Artikel 7.7 des Vertrags.

### 6.11 Profiling

Die in Artikel 6.5 genannte Bearbeitung der Lastgänge in 15-Minuten-Intervallen stellt ein Profiling im Sinne von Artikel 5 lit. f DSG dar, soweit sie es erlaubt, bestimmte persönliche Aspekte des Teilnehmers zu bewerten, insbesondere seine Verbrauchsgewohnheiten und seine Anwesenheitszeiten. Diese Bearbeitung ist für die Verteilung des LEG-Stroms und die interne Abrechnung der LEG erforderlich; sie ist auf diese Zwecke beschränkt.

Soweit diese Bearbeitung ein Profiling mit hohem Risiko im Sinne von Artikel 5 lit. g DSG darstellen kann, willigt der Teilnehmer bei seiner Registrierung ausdrücklich ein, gemäss Artikel 6 Abs. 7 lit. b DSG. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; ihr Widerruf macht die Aufrechterhaltung der Teilnahme an der LEG unmöglich und gilt als Kündigung im Sinne von Artikel 7 des Vertrags, kostenlos und ohne Anwendung von Artikel 7.3 des Vertrags.

## 7. Geistiges Eigentum

Sämtliche Inhalte der Plattform (Texte, Grafiken, Logos, Icons, Bilder, Software) sind ausschliessliches Eigentum von WattMatch und durch die anwendbaren Gesetze über das geistige Eigentum geschützt.

Die Registrierung auf der Plattform verschafft dem Teilnehmer keinerlei Rechte des geistigen Eigentums an den Inhalten der Plattform.

## 8. Haftung und Gewährleistung

### 8.1 Haftungsbeschränkung

WattMatch unternimmt alles, um das ordnungsgemässe Funktionieren der Plattform und die Qualität ihrer Dienste sicherzustellen. WattMatch gewährleistet jedoch nicht:

a) die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform;

b) die Fehler- und Mängelfreiheit der Dienste;

c) die tatsächliche Realisierung finanzieller Einsparungen für den Teilnehmer;

d) das Erreichen einer bestimmten Reduktion des Netznutzungsentgelts.

Die Haftung von WattMatch ist auf direkte und vorhersehbare Schäden beschränkt. In jedem Fall übersteigt die Gesamthaftung von WattMatch gegenüber einem Teilnehmer während eines Kalenderjahres nicht den höheren der beiden folgenden Beträge: den Betrag der bei diesem Teilnehmer im selben Jahr erhobenen Servicegebühren oder 5 000 Franken. Diese Beschränkung gilt nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit von WattMatch, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen, in denen das Gesetz sie ausschliesst. Sie gilt ebenso wenig für die Pflicht, dem Produzenten die für seine Rechnung eingezogenen Beträge gemäss Artikel 5.5 des Vertrags herauszugeben; diese Pflicht ist keine Schadenersatzforderung.

### 8.2 Haftung des Netzbetreibers

WattMatch haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Verteilnetzbetreibers (VNB), insbesondere hinsichtlich der Installation der Smart Meter, der Messqualität, der Änderung der Netztopologie oder der Bearbeitungsfristen von Anträgen. Streitigkeiten über den Netzanschluss, die Netznutzung und die Tarife des VNB fallen gemäss Artikel 22 StromVG in die Zuständigkeit der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom). Ändert der VNB die Netztopologie in einer Weise, die den Bestand der LEG in Frage stellt, informiert WattMatch die Teilnehmer unverzüglich und ergreift die vernünftigerweise zumutbaren Massnahmen, um die LEG zu erhalten oder andernfalls gemäss Artikel 8 des Vertrags vorzugehen; WattMatch schuldet insoweit eine Sorgfalts-, nicht eine Erfolgspflicht.

### 8.3 Keine Solidarhaftung

Gemäss Artikel 17e StromVG besteht zwischen den Teilnehmern keine Solidarhaftung für die dem VNB geschuldeten Stromrechnungen. Jeder Teilnehmer bleibt gegenüber dem VNB einzeln Schuldner.

## 9. Änderung der AGB

Die Änderung dieser AGB richtet sich nach Artikel 7.7 des Vertrags, auf den ausdrücklich verwiesen wird. Die Änderungen werden den Teilnehmern mindestens dreissig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail und/oder über die Plattform mitgeteilt.

Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach dem Inkrafttreten der Änderungen gilt als Annahme der geänderten AGB. Bei Nichteinverständnis kann der Teilnehmer seine Registrierung unter den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen kündigen.

Die Definition der wesentlichen Änderung und das daraus folgende Recht auf kostenlose Kündigung sind in Artikel 7.7 des Vertrags geregelt. Der vorliegende Artikel darf nicht in einer Weise geändert werden, die dieses Recht einschränkt.

## 10. Abtretung und Übertragung

WattMatch kann das Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer, einschliesslich dieser AGB und des Vertrags, unter den Bedingungen und nach dem Verfahren gemäss Artikel 10 des Vertrags, auf den ausdrücklich verwiesen wird, auf eine Drittgesellschaft übertragen. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen des Vertrags gemäss Artikel 1 dieser AGB vor.

Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von WattMatch nicht an Dritte abtreten oder übertragen.

## 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht.

Jede Streitigkeit über die Auslegung oder die Erfüllung dieser AGB wird den zuständigen Gerichten am Sitz von WattMatch unterbreitet. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

## 12. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchführbar, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ersetzten Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.

## 13. Kontakt

Für alle Fragen zu diesen AGB kann der Teilnehmer WattMatch kontaktieren:

WattMatch AG

Postfach

1701 Freiburg

E-Mail: contact@wattmatch.ch

**Verwandte Dokumente** [Vertrag](https://wattmatch.ch/contrat)[Datenschutz](https://wattmatch.ch/politique-confidentialite)
